Umzüge werden oft von Ämtern
- Arbeitsagentur
oder Behörden
- Bundeswehr
- Nato
- Bundesverwaltungsamt und dgl.
bezahlt.
Hier muß man beachten:
- hat die Umzugsfirma einen Vertrag dafür
- sind ggf. spezielle Formblätter auszufüllen
ganz wichtig:
Erst den Umzug in Auftrag geben – wenn Sie die verbindliche Zusage der Kostenübernahme haben!!!
Sollten Sie noch Fragen haben, so nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
Zurück zur Übersicht