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Steuerliche Geltendmachung von Umzügen

 
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Autor Nachricht
Gabriela Lindner
Gast





BeitragVerfasst am: So Jun 14, 2009 09:40    Titel: Steuerliche Geltendmachung von Umzügen Antworten mit Zitat

Guten Morgen,


Ich muß demnächst veranlasst von meinem Arbeitgeber von München nach Frankfurt umziehen.

Einige Kollegen aus meinem Büro sagten, dass ich den Umzug steuerlich geltend machen kann.

Keiner konnte mir aber bisher so richtig sagen, wie das funktioniert.

Haben Sie da Informationen für mich?

Vielleicht kann mir ja auch ein anderer Leser hier aus dem Forum helfen?

Besten Dank im Voraus!

Gabriela Lindner
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Beratungsteam Christian
Gast





BeitragVerfasst am: So Jun 14, 2009 11:14    Titel: Umzug und Steuern Antworten mit Zitat

Hallo Frau Lindner,

Mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage werden wir sehr oft konfrontiert.

Einleitend möchte ich bemerken, dass wir keine Steuerberater sind und Ihnen deshalb nur paar allgemeine Hinweise geben können.

Bei speziellen Fragen konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater und/oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Bei weiteren rechtlichen Fragen können Sie auch:

http://www.rechtsanwalt-eilenburg.de/

konsultieren.

Dort kann man Ihnen sicher auch weiterhelfen.

Für die steuerliche Anerkennung der Umzugskosten ist wie bei allen Werbungskosten die berufliche Veranlassung unabdingbare Voraussetzung.

Dann können Sie folgende Kosten absetzen:

a) Beförderungskosten

- notwendige Aufwendungen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung (bzw. bis inländische Grenze)

b) Reisekosten

- also der Transfer des Umziehenden + ggf. Familie

c) Wohnungsvermittlungsgebühr

- dazu kann Sie am besten Ihr Makler beraten

d) Kosten für Kochherd, Öfen u.a. Heizgeräte

- bis zu einem Betrag von 230 Euro absetzbar

e) Kosten für zusätzl. Unterricht der Kinder

- Höchstbetrag von 1.409,00 Eurp pro Kind (und zwar bis zu 705 Euro in voller Höhe und darüber hinaus 75 %)

f) sonstige Umzugskosten

- Pauschbetrag

für Ledige: 561,00 Euro
für Verheiratete: 1.121,00 Euro
für jede weitere Person: 247,00 Euro

Hinsichtlich der Umzüge ins Ausland gelten andere Pauschbeträge.


Es ist also auf jeden Fall angebracht, alles vorher ausführlich mit dem Steuerberater und/oder dem Finanzamt zu besprechen.

Ich hoffe, daß wir Ihnen etwas weiterhelfen könnten.

Es wäre auch sehr schön, wenn andere Umziehende hier Ihre Erfahrungen niederschreiben könnten.

Christian
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