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kündigungs-schreiben ungültig?

 
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Autor Nachricht
daedalos2009



Anmeldedatum: 13.11.2008
Beiträge: 1
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do Nov 13, 2008 10:18    Titel: kündigungs-schreiben ungültig? Antworten mit Zitat

ich möchte endlich umziehen.
im august habe ich mein "kündigungsschreiben" per einschreiben/rückschein an meine vermieterin geschickt. da ich diese aus - bisher unerfindlichen - gründen telefonisch nicht erreichen kann, und sich auch "brieflich" nichts regt, habe ich das "kündigungs-schreiben" ganz offiziell per "einschreiben" schicken wollen. jetzt stellt sich aber heraus, daß die gute frau wohl selber inzwischen im pflegeheim untergebracht ist, und sich auf meine kündigung weder schriftlich noch sonst-irgendwie mit mir in verbindung gesetzt hat.
der "rückschein" des "einschreibens" trägt eine leserliche, aber von einer völlig unbekannten person ausgeführte unterschrift. kein ton bisher vonwegen, wie es sich mit der "miet-kündigung" verhält...
wie soll ich mich verhalten`?

alexander s.
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Thomas Papenmeier
Gast





BeitragVerfasst am: Fr Nov 14, 2008 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alexander,

ich würde mich zunächst an das Vormundschaftsgericht wenden und nachfragen, ob eine Betreuung eingerichtet ist. Wenn ja, dann lass Dir den Namen und die Anschrift des Betreuers geben und setze Dich mit diesem in Verbindung. Möglicherweise muss dann auch die Kündigung erneut ausgesprochen werden.

Das Vormundschaftsgericht ist das örtliche Amtsgericht. Am besten gleich mal dort anrufen!
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