|
|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
daedalos2009
Anmeldedatum: 13.11.2008 Beiträge: 1 Wohnort: München
|
Verfasst am: Do Nov 13, 2008 10:18 Titel: kündigungs-schreiben ungültig? |
|
|
ich möchte endlich umziehen.
im august habe ich mein "kündigungsschreiben" per einschreiben/rückschein an meine vermieterin geschickt. da ich diese aus - bisher unerfindlichen - gründen telefonisch nicht erreichen kann, und sich auch "brieflich" nichts regt, habe ich das "kündigungs-schreiben" ganz offiziell per "einschreiben" schicken wollen. jetzt stellt sich aber heraus, daß die gute frau wohl selber inzwischen im pflegeheim untergebracht ist, und sich auf meine kündigung weder schriftlich noch sonst-irgendwie mit mir in verbindung gesetzt hat.
der "rückschein" des "einschreibens" trägt eine leserliche, aber von einer völlig unbekannten person ausgeführte unterschrift. kein ton bisher vonwegen, wie es sich mit der "miet-kündigung" verhält...
wie soll ich mich verhalten`?
alexander s. |
|
| Nach oben |
|
 |
Thomas Papenmeier Gast
|
Verfasst am: Fr Nov 14, 2008 10:14 Titel: |
|
|
Hallo Alexander,
ich würde mich zunächst an das Vormundschaftsgericht wenden und nachfragen, ob eine Betreuung eingerichtet ist. Wenn ja, dann lass Dir den Namen und die Anschrift des Betreuers geben und setze Dich mit diesem in Verbindung. Möglicherweise muss dann auch die Kündigung erneut ausgesprochen werden.
Das Vormundschaftsgericht ist das örtliche Amtsgericht. Am besten gleich mal dort anrufen! |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
 Vereitelte Spamregistrierungen / Spambeiträge: 7769 / 13717
|
|